Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Anerkennung der Vertragsbestimmungen
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Der Mieter/Nutzer wurde über die Mietbedingungen, insbesondere über die Selbstbeteiligung, den Wegfall der Haftungsbegrenzung und des Kaskoschutzes ausführlich belehrt. Die Vertragsklauseln wurden im Einzelnen erörtert und werden vom Mieter/Nutzer ausdrücklich anerkannt. Dem Mieter/Nutzer wurde eine Ausfertigung ausgehändigt. |
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2. Mietdauer / Mietpreis
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Die Mietdauer beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Rückgabe am Sitz von CarCompare Christian Schulz e.K. bzw. am vereinbarten Rückgabe Ort (z.B. bei Zustellung/Abholung). Wurde das Fahrzeug infolge eines Verschuldens des Mieters beschädigt, verlängert sich die vereinbarte Mietdauer bis zum Ende der Reparatur bzw. der von einem KFZ-Sachverständigen festgelegten Reparaturzeit; bei Unfalltotalschaden gilt der vom Gutachter festgesetzte Wiederbeschaffungszeitraum bzw. 14 Tage lt. Allgemeiner Rechtsprechung. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit abgegeben, so sind für die Resttage bis zum vereinbarten Rückgabetermin die vereinbarten Tages- bzw. Km-Pauschalen zu entrichten. Die Kosten für Schmier- und Treibstoffe sowie sämtliche Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Der vereinbarte Mietpreis/Kaution sind im Voraus zu zahlen und mit Vertragsabschluss fällig. |
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3. Pflichten des Mieters
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Die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen ist unzulässig. Die Benutzung auf Test- und Prüfstrecken darf nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erfolgen. Fahrten zu Testzwecken unterliegen aufgrund der hohen Abnutzung und des erhöhten Gefährdungspotenzials grundsätzlich der Vollhaftung. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf übermäßige Abnutzung der Reifen, Bremsanlage Kupplung oder andere mechanische Teile. Für Schäden, die auf technische Veränderungen zurückzuführen sind, haftet der Mieter ebenfalls in voller Höhe. |
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4. Verhalten bei Unfällen und Schäden
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Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Verkehrsunfall (auch ohne Fremdschaden) unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und den Unfall anzuzeigen, sowie alle Maßnahmen zu treffen, welche der Beweissicherung des Unfalls und die Durchsetzung evtl. von Schadensersatzansprüchen gewährleisten. |
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5. Fahrzeugrückgabe
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Das Fahrzeug ist zur der vereinbarten Zeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Das Fahrzeug ist vollzutanken. Eventuelle Nachbetankungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter trägt die Rückführungskosten, wenn er das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem vereinbarten zurückgibt. |
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6. Kündigung
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Der Vermieter kann den Vertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar wird, insb. Bei Bekannt werden falscher Angaben zur Nutzungsart und Dauer. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt. |
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7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
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Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung findet bundesdeutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 45329 Essen. |
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8. Nebenbestimmungen
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Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abänderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. |
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Stand 02 / 2011 CarCompare Christian Schulz e.K.
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